Wolfgang Rau

Wolfgang Rau ist Ihr erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht

Lebenslauf

Herr Rau hat nach seinem Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn und dem anschließenden Referendariat im OLG-Bezirk Köln im Jahre 1983 sein zweites juristisches Staatsexamen abgelegt und war danach zunächst insgesamt 19 Jahre in Industrieunternehmen als Syndikus und Chefsyndikus, unter anderem im Arbeitsrecht, tätig, bevor er sich im Jahre 2002 als Rechtsanwalt selbständig gemacht hat. Die Anwaltszulassung hat Herr Rau bereits seit 1985 und war neben seiner Unternehmenstätigkeit auch schon als selbständiger Anwalt tätig. Seit 1989 ist er auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.

In seiner langjährigen Tätigkeit in Industrieunternehmen, ebenso wie in seiner anwaltlichen Tätigkeit, hat Herr Rau sich nicht nur intensiv mit dem Individualarbeitsrecht, d.h. mit der Wahrnehmung der Arbeitnehmerrechte in allen ihren Facetten, sondern auch intensiv mit dem Kollektivarbeitsrecht befasst, mit Betriebsräten verhandelt, Betriebsvereinbarungen erstellt und sich u.a. mit allen Fragen der Mitbestimmung des Betriebsrates befasst. Dadurch kennt Herr Rau die arbeitsrechtlichen Fragestellungen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Herr Rau schult regelmäßig in Seminaren Betriebsratsmitglieder im Arbeits- und Betriebsverfassungrecht.

Zu den weiteren Rechtsgebieten von Herrn Rau gehört das Urheberrecht, besonders das Foto- und Bildrecht. In diesem Bereich ist Herr Rau auch Autor eines Buches über Fotorecht für Fotografen und vertritt überregional Fotografen bei der Durchsetzug ihrer Rechte. Daneben befasst sich Herr Rau mit Wettbewerbsrecht, mit der Anmeldung von Marken, mit Produkthaftungsrecht, mit Handelsvertreterrecht, und erstellt für seine Mandanten deren individuellen Bedürfnissen angepasste Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen oder überprüft solche.

Seine Mandanten schätzen an Herrn Rau, dass er deren Rechte auf Basis einer langjährigen Erfahrung kompetent, konsequent und sachlich verfolgt und immer bestrebt ist, das bestmögliche Ergebnis für seine Mandanten zu erzielen, ohne dabei den Respekt vor dem jeweiligen Gegner außer Acht zu lassen. Streitigkeiten konnten bereits mehrfach durch seine besonnene Art und durch Vermittlung zwischen den Parteien beigelegt werden.

Herr Rau verfügt über sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, privat ist er geschieden und hat vier erwachsene Söhne.

Seit dem 1.1.2021 ist Herr Rau Kooperationspartner der Kanzlei DJS&G Fachanwälte.

Tätigkeitsschwerpunkte

Es bestehen Mitgliedschaften in:

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