Fachanwälte für Familienrecht
Bis das der Tod uns scheidet…
Jede dritte Ehe in Deutschland wird nicht durch den Tod, sondern von einem Scheidungsrichter beendet. Häufig sind mit einer Trennung vielfältige (Recht-)fragen zu klären und nicht selten bricht zwischen den Eheleuten Streit aus. Wir stehen seit über 20 Jahren beratend an Ihrer Seite, wenn es darum geht, sich in jeder Hinsicht mit dem Partner auseinanderzusetzen.
Im Falle einer Scheidung gilt es zahlreiche Fragen zu klären
Muss ich Unterhalt zahlen – bekomme ich Unterhalt und wenn ja, wie viel und wie lange?
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus, den gemeinsamen Schulden?
Muss ich mein Vermögen teilen oder bekomme ich die Hälfte des Vermögen meines Ehepartners ab?
Erbschaften zählen doch nicht, oder?
Bei wem leben zukünftig die Kinder?
Diese und viele andere Fragen türmen sich auf, wenn eine Ehe zerbricht oder zu zerbrechen droht. Nicht selten spielen Zukunftsängste eine große Rolle, wenn wir erstmals beratend zur Seite stehen.
Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl weiterer Themengebiete
Neben dem großen Bereich „Trennung und Scheidung“ umfasst das Familienrecht weitere Gebiete. Auch nicht verheiratete Paare können sich trennen, Großeltern dürfen ihre Enkelkinder nicht sehen, erwachsene Kinder werden aufgefordert, für ihre alten und pflegebedürftigen Eltern Heimkosten zu übernehmen. Auch vor oder nach einer Hochzeit beraten wir im Hinblick auf beabsichtige Eheverträge oder die optimale Gestaltung von persönlichen Vereinbarungen.
Letztendlich ist kein Fall wie der andere und unsere langjährig erfahrenen Anwälte beraten Sie individuell und haben immer die ganz persönlichen Bedürfnisse und Wünsche des Mandanten im Blick.