Anwalt für Immobilienrecht
Das Immobilienrecht verkörpert eine weitreichende Rechtsmaterie. Neben dem privaten Bau- und Architektenrecht, dem Maklerrecht und dem Wohnungseigentumsrecht umfasst es auch und vor allem das Liegenschaftsrecht. Folglich geht es dabei im Wesentlichen um Rechtsfragen zu Grundstückskaufverträgen und den vielfältigen dinglichen Rechten an Grundstücken und der entsprechenden Bebauung. Gesetzliche Regelungen hierzu finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Umfassendes Beratungsspektrum
Unser Beratungsspektrum erstreckt sich auf sämtliche im Zusammenhang mit einer Immobilie auftretenden Fragen und Probleme.
Unter anderem überprüfen wir Ihren notariellen Kauf- oder Bauträgervertrag und beraten Sie bei der Gestaltung der einzelnen Klauseln innerhalb des jeweiligen notariellen Vertrages. Unsere rechtliche Beratung bezieht sich auf den Zeitraum vor, während und nach Abschluss eines solchen Vertrages. Hierzu gehört mitunter die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Zahlungsansprüchen sowie etwaiger Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen. Selbstverständlich ist auch die Auseinandersetzung im Rahmen von Grundstücksgeschäften mit Grunddienstbarkeiten, Baulasten, Wegerechten, Nießbrauchsrechten und Vorkaufsrechten von unserem Leistungsspektrum umfasst.
Auch das Wohnungseigentumsrecht spielt im Bereich des Immobilienrechts in der Praxis eine tragende Rolle. Daher übernehmen wir die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung für Sie in allen Wohnungseigentumsangelegenheiten.
Wir sind Ihre kompetenten Anwälte für Immobilienrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Lehrbeauftragter für Baurecht