Anwalt für Erbrecht
In Deutschland stehen in den kommenden Jahren Vermögenswerte von mehr als zwei Billionen € zum Vererben und Erben an. Es ist dabei insbesondere für den Fall, dass größeres Vermögen vorhanden ist, sowohl in wirtschaftlicher, als auch in persönlicher Hinsicht sinnvoll, rechtzeitig vorzusorgen und in diesem Zusammenhang eine letztwillige Verfügung oder einen Erbvertrag zu errichten, um möglicherweise ungewünschte, rechtliche Folgen zu vermeiden, die bei gesetzlicher Erbfolge eintreten würden. Besonderheiten sind zum Beispiel auch dann zu beachten, wenn im Vermögen bzw. künftigen Nachlass ein Unternehmen vorhanden ist. Insoweit gilt es nicht nur, auch steuerliche, sondern etwa auch arbeits- und/ oder gesellschafts- bzw. immobilienrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Rechtzeitige und durchdachte vertragliche Regelung treffen
Eine rechtzeitige, durchdachte vertragliche Regelung, die zu Lebzeiten getroffen wurde, kann aber auch bei „normalen“ oder kleineren Vermögen u.U. vorhandenes Streitpotential unter den Erben vermeiden, sei es durch eine Zuteilung konkreter Vermögenspositionen an bestimmte Personen oder auch durch Enterbung/ Pflichtteilsentziehung.
Für den Fall, dass im Erbfall Erb-, Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüche zu klären sind, stehen wir ebenso aufgrund unserer langjährigen und einschlägigen, fachlichen Erfahrung zur Seite.
Ihre kompetenten Anwältinnen für Erbrecht
Nach dem Motto: „Ein Anwalt für Erbrecht ist günstiger als kein Anwalt für Erbrecht“ beraten wir Sie mit fundiertem juristischem Fachwissen auf Fachanwaltsniveau, langjähriger Erfahrung und dem erforderlichen Einfühlungsvermögen zu den vielfältigen Regelungsmöglichkeiten. In Einzelfällen berät Sie unser Anwaltsteam für Erbrecht auch bei Ihnen zuhause, wenn Sie in Frechen, Köln oder im Umland wohnen und beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst kommen können.
Rechtsanwältin Tanja Schmitz und Rechtsanwältin Nicole Kania sind Ihre kompetenten Ansprechpartnerinnen