Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Bescheid einer Behörde in Ihrer Post? Die Stadt fordert Sie zur Zahlung auf? Oder erhalten Sie die beantragte Leistung nicht bzw. die Behörde reagiert einfach nicht? Dann sind wir richtig an Ihrer Seite! Sie schildern uns Ihr Anliegen bzw. bringen den behördlichen Bescheid mit und wir erläutern Ihnen, welche Rechte Sie erfolgversprechend wahrnehmen können und welche Maßnahmen notwendig sind.
Unsere Kanzlei hat sich seit den 1990er Jahren auf das öffentliche Recht spezialisiert, kontaktieren Sie uns jetzt.
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