Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht ist eine ebenso spezielle wie teilweise durchaus komplizierte Materie, weshalb man sich unbedingt des Beistands eines Experten bedienen sollte. Dies liegt daran, dass das Arbeitsrecht in weiten Teilen sogenanntes „Richterrecht“ ist. Das bedeutet: vieles, was man unbedingt zur ordnungsgemäßen und erfolgreichen Rechtsverfolgung wissen muss, steht gar nicht im Gesetz, sondern ergibt sich aus der Rechtsprechung, die man kennen muss, um seine Rechte zu wahren und finanzielle Verluste zu vermeiden

Womit befasst sich das Individualarbeitsrecht?

Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ob es sich um eine Abmahnung, eine Kündigung, die richtigen Kündigungsfristen und gerichtsfeste Kündigungsgründe, den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, den Lohnfortzahlungsanspruch, einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz oder um Schadensersatz im Arbeitsverhältnis handelt: zu all diesen Fragen gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der untergeordneten Instanzgerichte. Gleiches gilt für Arbeitszeugnisse sowie für Fortbildungsverträge, ebenso wie für Versetzungen und der Eingruppierungen in tarifliche Lohngruppen. Sehr viele Fehler werden immer wieder gemacht, wenn es um Teilzeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen geht, mit zum Teil erheblichen finanziellen Folgen für die Arbeitgeber. Bei Aufhebungsverträgen und Abfindungen werden oft die weitreichenden Konsequenzen des Sozialrechts (Arbeitslosengeld, Sperrfristen, Ruhenszeiten) nicht bedacht, und dies kann insbesondere für Arbeitnehmer weitreichende negative Konsequenzen haben.

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Welche Rechte und Pflichten umfasst das Kollektivarbeitsrecht?

Das Kollektivarbeitsrecht umfasst Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung. Eine mangelhafte Betriebsratsanhörung, die eine Kündigung unheilbar unwirksam macht, Beteiligung des Betriebsrats an Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen, Interessenausgleich und Sozialplan sind häufige Fallgestaltungen des kollektiven Arbeitsrechts, ebenso wie Fragen der Schulung von Betriebsratsmitgliedern, der Betriebsratswahl, den Betriebsausschüssen und dem weiten Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrats etc. Auch hier bieten die gesetzlichen Vorschriften nur einen ersten Anhaltspunkt, die Feinjustierung erfolgt durch die Rechtsprechung. Das gesamte Recht von Streik und Aussperrung ist beispielsweise ausschließlich Richterrecht.

 

Wir sind Ihre kompetenten Fachanwälte für Arbeitsrecht

Vermeiden Sie finanzielle Verluste von Anfang an durch Einholung kompetenter Unterstützung, die unsere Kanzlei Ihnen jederzeit auch in allen Bereichen des Arbeitsrechts gerne anbietet. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte Ulrich Granitzka und Wolfgang Rau sind Ihre Ansprechpartner für das Arbeitsrecht.

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Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV),
Lehrbeauftragter an der FHM

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