Fachanwalt für Strafrecht
Hier lesen Sie bald mehr zum Thema Strafrecht.
Rechtstipps
Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen (Beschuldigter), sollten Sie keine Angaben gegenüber den Verfolgungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft) machen, bevor Sie nicht Rücksprache mit einem Strafverteidiger gehalten haben.
Der Beschuldigte hat das vornehme Recht zu schweigen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, dürfen ihm hieraus keinerlei Nachteile erwachsen. Eine Einlassung zu den erhobenen Vorwürfen kann bestenfalls nach fachkundiger anwaltlicher Beratung und Einsichtnahme in die Ermittlungsakte erfolgen.
Der Strafverteidiger hat das Recht auf Akteneinsicht. Die Akte enthält alle für die Beweisführung relevanten Beweismittel (Zeugenaussagen, Fotos, Videos, DNA-Abgleich, Blutprobenauswertung, BtM-Analysen etc.) und Ermittlungsergebnisse. Erst nach deren Kenntnis kann sinnvoll abgewogen werden, ob und gegebenenfalls wann eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen zielführend ist.
Achtung:
Auch sogenannte Spontanäußerungen, die beim ersten Kontakt mit der Polizei vor Ort, z.B. anlässlich einer Durchsuchung oder Personenkontrolle erfolgen, werden in einem polizeilichen Vermerk festgehalten und können verwertet werden.
Der Beschuldigte hat jederzeit das Recht einen Anwalt zu konsultieren! Hiervon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Bitten Sie die Beamten, Ihnen ein Telefonat mit Ihrem Rechtsanwalt zu gestatten. Solange Ihnen diese Recht nicht eingeräumt wird, sollten Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. In aller Regel, wird Ihnen im Laufe der Maßnahme die Gelegenheit zur Rücksprache eingeräumt werden.
Wir sind Ihre kompetenten Fachanwälte für Strafrecht
Gerne beraten wir Sie mit juristischem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und dem erforderlichen Einfühlungsvermögen zu den Regelungsmöglichkeiten. In Einzelfällen berät Sie unser Fachanwalt für Strafrecht auch bei Ihnen zuhause, wenn Sie in Frechen, Köln oder im Umland wohnen und beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst kommen können. Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.
Rechtsanwalt Klaus Hindelang sowie Rechtsanwalt Peter Syben sind Fachanwälte für Strafrecht und Ihre kompetenten Ansprechpartner.
Fachanwalt für Strafrecht
Adresse der Kanzlei von Herrn Syben
Die Kanzlei von Herrn Syben, unserem Kooperationspartner, befindet sich hier:
Christiansen, Syben, Stuff, Schmidt
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Von-Werth-Str. 9-13
50670 Köln
Im Bedarfsfall nimmt Herr Syben nach Absprache auch Besprechungstermine in unserer Kanzlei in Frechen wahr.