Klaus Hindelang
Langjährige Erfahrung & versierte Verteidigung
Ein Verwandter, Freund, Mitarbeiter wurde festgenommen oder verhaftet und benötigt dringend einen versierten Strafverteidiger? Bei Ihnen findet eine Dursuchung statt oder Sie sollen zur Polizei, um sich zu einem Vorwurf äußern? Ihnen wird eine Verkehrsstraftat oder eine andere Straftat vorgeworfen?
Rechtsanwalt Hindelang, Fachanwalt für Strafrecht, steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. In über 25 Jahren Verteidigertätigkeit hat er über 2.700 Verteidigungen übernommen – profitieren auch Sie von seinem umfassenden Erfahrungsschatz!
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Klaus Hindelang steht seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten mit Engagement, Kompetenz und Durchsetzungsstärke zur Seite. Der Erwerb des Fachanwaltstitels für Strafrecht bescheinigt ihm zudem überdurchschnittliche theoretische und praktische Kenntnisse, die er durch den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrganges, durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungen, sowie durch die Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen erlangte. Diese umfassen allgemeines Strafrecht (Nötigung, Diebstahl, Raub, Betrug u.a.) , Wirtschaftsrecht (Untreue, Insolvenzverschleppungen, Korruption u.a.), Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung) , Medizinstrafrecht (fahrlässige Körperverletzung, Abrechnungsbetrug u.a.) , Verkehrsstrafrecht (Führerscheinangelegenheiten, Bußgeldsachen), Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz, Einfuhr, Handeltreiben von/mit BtM), Jugendstrafrecht sowie Umweltstrafrecht.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ra-hindelang.de
Tätigkeitsschwerpunkte
Strafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Führerscheinangelegenheiten
Unfallregulierung
Notrufnummer
In dringenden Fällen stehe ich Ihnen auch außerhalb der Bürozeiten unter der NOTRUFNUMMER 0221 259 409 79 zur Verfügung.
Hierzu zählen:
► Haft (Untersuchungshaft, Abschiebehaft, Freiheitsentzug, Ersatzhaft, Beugehaft)
► Durchsuchung
► Sicherstellung/Beschlagnahme
► Arrest (Zugriff auf das private Vermögen)
► Anordnung von erkennungsdienstlichen Behandlungen
► Anordnung von Abgaben von DNA – Proben