Bau- und Architektenrecht

Wir sind Ihre kompetenten Fachanwälte und Anwälte für Bau- und Architektenrecht

In unserem ersten Gespräch mit Ihnen werden wir anhand Ihrer Vertragsdokumente, wie z.B. Leistungsverzeichnis, Auftragsschreiben/Vertrag, Rechnung und Abnahmeprotokoll oder Aufforderungsschreiben die Erfolgsaussichten ausloten. Wir werden mit Ihnen strategisch ermitteln, welche Maßnahmen ggf. noch zu ergreifen sind, um Sie erfolgversprechend zu vertreten.

Die mit dem Baurecht befassten Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht; seit Anbeginn unserer Tätigkeiten sind wir auf die effektive Betreuung baurechtlicher Mandate spezialisiert.

Privates Baurecht

Das private Baurecht erstreckt sich auf die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse der an einer Bauunternehmung Beteiligten. Umfasst sind hierbei insbesondere die Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu einer baulichen Maßnahme. Zumeist agieren im Rahmen von Bauprojekten, die dem privaten Baurecht unterfallen, eine Vielzahl von Protagonisten wie die einzelne Privatperson, der Bauunternehmer bzw. Bauträger, Ingenieure, Architekten sowie Generalunternehmer. Im Streitfall sind die Zivilgerichte zuständig.

Seine normative Grundlage findet das private Baurecht mitunter im Bereich der werkvertraglichen Vorschriften des BGB sowie – sofern wirksam vereinbart – in den Regelungen der VOB/B. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in jeder Stufe des Bauprozesses. Unser Leistungsspektrum reicht insofern sowohl von der Prüfung und Gestaltung entsprechender Verträge als auch beispielsweise bis hin zur Anfertigung von Leistungsbeschreibungen. Hierbei beleuchten wir mit Ihnen gemeinsam auch sämtliche Prüfungs- und Aufklärungspflichten, die gegenüber Ihrem jeweiligen Vertragspartner entstehen können.

Weiterhin helfen wir Ihnen einerseits im Falle einer ungerechtfertigten Behauptung von Baumängeln durch den Vertragspartner bei der Abwehr und andererseits im Falle begründeter Annahme von Baumängeln Ihrerseits der Geltendmachung sowie der konsequenten gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Gewährleistungsrechten und Schadensersatzansprüchen. Im Fokus unserer Tätigkeit steht zudem die Beweissicherung im Hinblick auf etwaig auftretende Mängel des Werkes, der wir zweckmäßigerweise in Form der Führung selbständiger Beweisverfahren für Sie nachkommen.

Darüber hinaus erstreckt sich unsere Tätigkeit mitunter auf die rechtliche Beurteilung von Nachtragsforderungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Kalkulationsmaßstäbe, die Forderungssicherung der in der Regel vorleistungspflichtigen Handwerker und eine umfassende Rechnungsprüfung. So komplex und anspruchsvoll die Materie des privaten Baurechts und die daraus resultierenden Probleme für Sie auch sein mögen, stehen wir Ihnen in jeder Bauphase mit Rat und Tat zur Seite.

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Architektenrecht

Das Architektenrecht regelt spezifisch die beruflichen Rechte und Pflichten des Architekten. Eine einheitliche normative Grundlage besteht in diesem Bereich nicht. Vielmehr finden sich vereinzelte gesetzliche Regelungen hierzu im Bürgerlichen Gesetzbuch, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, dem Landesarchitektengesetz und den berufsrechtlichen Regeln der jeweiligen Architektenkammer.

Es geht hierbei insbesondere um den Leistungsumfang, die Haftung und die Vergütung der Architekten. Der Architekt schuldet im Rahmen eines Vertrages primär die Planung und Überwachung von Bauprojekten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann das vor allem verheerende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen.

Wir beraten in diesem Bereich sowohl Architekten, Privatpersonen als auch Bauunternehmen. Unser Leistungsspektrum im Rahmen des Architektenrechts umfasst dabei schwerpunktmäßig das Architektenvertragsrecht und das Architektenhaftpflichtrecht. Im Rahmen des Architektenvertragsrechts beleuchten wir mit Ihnen bei Bedarf Ihre Rechte und Pflichten als Architekt oder Auftraggeber. Wir beraten Sie im Hinblick auf den Abschluss eines entsprechenden Vertrages sowie dessen Ausgestaltung und das damit zusammenhängende Honorarrecht.

Im Rahmen des Architektenhaftpflichtrechts beraten und vertreten wir Sie in der Rolle des Auftraggebers mit Blick auf fehlerhaft erbrachte Leistungen des Architekten und deren Auswirkungen auf das Bauvorhaben. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die im Architektenvertrag vereinbarten Leistungen – wie beispielsweise die mangelfreie Erstellung des Bauobjekts unter Aufsicht des Architekten oder die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens – ordnungsgemäß erbracht worden sind. Schließlich lösen wir mit Ihnen Streitigkeiten im Hinblick auf das Architektenhonorar. In der Rolle des Architekten unterstützen wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und der Durchsetzung Ihres Honoraranspruchs.

Wir sind Ihre kompetenten Fachanwälte und Anwälte für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, 
Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Lehrbeauftragter für Baurecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schlichter und Schiedsrichter

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Rechtsanwältin
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