Öffentliches Baurecht
Sie erhalten keine Baugenehmigung für das geplante Eigenheim oder für Ihren Umbau? Oder überrascht Sie Ihr Nachbar mit einer Baustelle auf seinem Grundstück? Wird gar an Ihrer Grenzwand gearbeitet oder ausgeschachtet? Ein Spezialgebiet des Verwaltungsrechts ist das öffentliche Baurecht. Wir klären Sie über Ihre Ansprüche und Rechte im oft schwer zu durchblickenden Dickicht des öffentlichen Baurechts auf. Wir vermitteln Ihnen die Felder der Abstandsflächen, Bebauungspläne oder Rücksichtnahmepflichten und Nachbarschutz. Unsere mit dem öffentlichen Baurecht befassten Rechtsanwälte bieten Ihnen langjährige Erfahrung und Spezialisierung in dieser weitläufigen und umfangreichen Materie.
Das öffentliche Baurecht ist von einem Über- und Unterordnungsverhältnis geprägt
Das öffentliche Baurecht ist dem Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts zugehörig. Im Gegensatz zum privaten Baurecht, wo die Parteien sich gleichrangig gegenüberstehen, ist das öffentliche Baurecht von einem Über- und Unterordnungsverhältnis geprägt. Es erstreckt sich schließlich auf das Verhältnis zwischen den Bürgern und dem Staat und erhält sein charakteristisches Gepräge zumeist dadurch, dass der einzelne Bürger mittels eines Antrags, der seinem jeweiligen Begehren entspricht, um entsprechende Erlaubnisse bei der zuständigen Behörde nachsuchen muss. Protagonisten des Verfahrens sind hier zumeist der Bauherr, gegebenenfalls dessen Nachbar sowie die Baugenehmigungsbehörden und Gemeinden. Daher sind im Streitfall die Verwaltungsgerichte zuständig.
Das öffentliche Baurecht findet seine normative Grundlage im Wesentlichen in den Vorschriften des Baugesetzbuchs, der Landesbauordnung und der Baunutzungsverordnung, die das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht regeln. Dabei beschäftigt sich das Bauplanungsrecht mit der rechtlichen Zulässigkeit einer Grundstücksbebauung sowie den dazugehörigen planerischen Voraussetzungen hinsichtlich der Grundstücksbebauung sowie -nutzung und dient einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Das Bauordnungsrecht hingegen beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Abwehr von Gefahren, die von einem Gebäude ausgehen können, mithin um die Ausführung der im Bauplanungsrecht festgelegten Bodennutzung.
Umfassende Expertise
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre rechtlichen Belange gegenüber den Behörden bestmöglich durchzusetzen. So unterstützen wir Sie unter anderem umfassend im Verfahren der Beantragung einer Baugenehmigung für einen Neubau oder Umbau und allen im Zusammenhang damit gegebenenfalls auftretenden Schwierigkeiten. Schließlich kommt es nicht selten zur Versagung einer Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde.
Aber auch können durch eine erteilte Baugenehmigung die Rechte eines Nachbarn betroffen sein, der sich gegen die unmittelbar bevorstehende Baumaßnahme oder einen Umbau einer baulichen Anlage zur Wehr setzen will. Insofern vertreten wir sowohl Ihre rechtlichen Interessen als Bauherr als auch Ihre Interessen als betroffener Nachbar. Wir verfügen zudem über besondere Erfahrung im Bereich der Interessenvertretung größerer Bauunternehmen im Rahmen behördlicher und gerichtlicher Verfahren.
Nicht selten bedient sich ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Verwirklichung kommunaler bzw. staatlicher Bauprojekte privater Bauträger bzw. Bauunternehmer. Die Erteilung des Auftrages erfolgt dabei unter Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit und weiterer umfangreicher Kriterien. Im Rahmen der Erteilung als auch der Ausführung eines solchen Auftrages kann es zu vielseitigen Komplikationen und Problemen kommen. Daher ist auch die Beratung und rechtliche Vertretung im Bereich des Vergaberechts ein wesentlicher Teil unseres Leistungsspektrums.
Wir sind Ihre kompetenten Fachanwälte für öffentliches Baurecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Lehrbeauftragter für Baurecht