Fachanwalt für Medizinrecht

Ulrich Granitzka der DJS&G Fachanwälte ist Ihr erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht

Der Mythos vom Arzt als „Gott in Weiß“ verblasst, während Rechtsfragen im Medizinrecht zunehmen. Heute sind Ärzte hochprofessionelle und spezialisierte Gesundheitsdienstleister, deren Tätigkeit einerseits noch immer vom Eid des Hippokrates getragen wird, andererseits von wirtschaftlichen und gesetzlichen Zwängen geprägt ist.  Als Folge dieser Entwicklung ist es nicht weiter verwunderlich, dass Patienten kritischer werden und Ärzte ihre Tätigkeit besser absichern und darstellen müssen. Immer häufiger kommt es in dieser von großen Erwartungen und engem Vertrauen geprägten Beziehung zu Problemen, die einer rechtlichen Aufarbeitung bedürfen. Damit gewinnt das Medizinrecht im Deutschen Rechtssystem einen immer größer werdenden Stellenwert.

Das Medizinrecht umfasst einige Rechtsgebiete

Das Medizinrecht erstreckt sich nicht nur auf das Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Ärzten u. Patienten, auf das es bei Behandlungsfehlern ankommt, sondern umfasst neben dem Arztstrafrecht auch das Gebührenrecht für privatärztliche Leistungen (Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ), arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht (vor allem SGB V mit Kassenzulassung, Honorierung für sog. Kassenpatienten und weitere Regelungen), Berufsrecht (Approbationsordnung, ärztliche Berufsordnungen), ärztliches Gesellschaftsrecht (Gründung von Gemeinschaftspraxen u. Praxisgemeinschaften, MVZ), das Recht der Praxisübertragung (Arztsitz), Chefarztrecht (arbeitsrechtliche Ausgestaltung von Chefarztverträgen), Krankenhausrecht und weitere spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs und seiner Mitarbeiter sowie das Medizinprodukte-, Pharma- u. Apothekenrecht.

Kontaktieren Sie uns für ein erstes Gespräch

Zulassung zum Fachanwalt für Medizinrecht

Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde 2004 der Fachanwalt für Medizinrecht in Deutschland eingeführt. Rechtsanwälte werden von Spezialisten aus den jeweiligen Teilgebieten des Medizinrechts umfassend geschult und geprüft. Zur Zulassung zum Fachanwalt für Medizinrecht und zum Erhalt der Befugnis, diesen Titel führen zu dürfen, ist neben der Absolvierung der Fachanwaltsausbildung der Nachweis einer Vielzahl von Mandaten aus diesem Arbeitsbereich und die ständige Fortbildung in diesem Fachgebiet notwendig. Rechtsanwalt Ulrich Granitzka absolvierte diese Spezialistenausbildung und ist „Fachanwalt für Medizinrecht“.

 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Weitere Tätigkeiten gehören zum Arbeitsgebiet des spezialisierten Rechtsanwalts: Sie wollen mit einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht Regelungen für den Fall treffen, dass sie selbst nicht mehr über Ihre Geschicke bestimmen können? Bei uns sind Sie in guten Händen. Wir beraten Sie mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und dem Blick für eine ausgewogene und zukunftsorientierte Versorgung für den Fall der Fälle. Auch in der anwaltlichen Tätigkeit spielt die Zusammenarbeit und der Austausch mit weiteren Spezialisten (z.B. Ärzten und Zahnärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten anderer Fachrichtungen und Gutachtern) eine immer größer werdende Rolle. So ist im Dienste der Mandanten für eine große Bandbreite medizinischen und rechtlichen Fachwissens, menschlicher Kompetenz und damit für hohe Qualität der anwaltlichen Tätigkeit Sorge getragen.

Ulrich Granitzka ist Ihr erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht

Seit seinem Studium widmet sich Rechtsanwalt Granitzka dem Medizinrecht. Durch seine medizinische Berufsausbildung und die langjährige Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitswesen konnte er sein medizinisches Fachwissen mit seinem juristischen Hintergrund immer weiter verknüpfen. So entstand ein besonderes Gespür für die Belange von Ärzten, Therapeuten und medizinischem Fachpersonal auf der einen Seite und Patienten auf der anderen Seite.

Neben seiner weit über den Kölner Raum hinausgehenden anwaltlichen Tätigkeit engagiert er sich als Justiziar der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft DGKM e.V. und als Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft RettungsdienstRecht e.V.. Er berät Unternehmen im Gesundheitssektor, hält Vorträge und veröffentlicht Beiträge in Fachmagazinen und Büchern. Als Rettungsassistent ist er nah am „Puls“ der Patienten und der oftmals rasanten Entwicklung in der Medizin.

Kommen Sie auf uns zu – Wir stehen an Ihrer Seite!

Unser Fachanwalt für Medizinrecht Ulrich Granitzka ist Ihr Ansprechpartner.